Fahrschule Marcel Strebel Ihre Lastwagenfahrschule für die Kantone Schaffhausen, Thurgau und Zürich sowie Winterthur

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 Fähigkeitsausweis für Bus- und LKW-Chauffeure: Anpassung an die EU-Praxis!!!

Zulassung für die Mindestausbildung der Kategorie D/Car sowie Inhaber der Berufszulassung für Gewerbsmäßige Personen und Gütertransporte

Herzlich willkommen bei Lastwagenfahrschule.ch wir sind Ihr Partner für die Weiterbildung nach CZV unter www.cambus.ch als einziger auf dem Platz Schaffhausen mit allen CZV Zulassung!

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Wir bedanken uns bei all meinen Treuen und Neuen Kunden sowie allen Fahrschüler! Dank Euch können wir im Jahr2012 unser 20 Jahres Jubiläum Feiern!

 

 

 

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und mir ein Mail schicken auf info@lastwagenfahrschule.ch

Kategorie A1:
Kategorie A + A25kW:
Kategorie A + A25kW:

 

Neu jeden Mittwoch von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr Fahrkurse auf dem Fahrhof Prüfungsvorbereitung 50.- Sfr. Barzahlung am Kurstag.

Wir führen das ganze Jahr sowie auch im Winter Motorradkurse durch!

 

Nächster Motorradgrundkurs am Samstag 3.03.2012

Teil 1)  03.03.2012 von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr  Treffpunkt Bahnhof Feuerthalen

Teil 2 ) 10.03.2012 von 08.00.00 Uhr bis 12.00 Uhr Fahrhof Schweizersbild auch Prüfungsort

Teil 3 ) 17.03.2012 von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr Fahrhof Schweizersbild auch Prüfungsort

Treffpunkt Bahnhof Feuerthalen, Motorrad und Helm sowie gute Kleider und Handschuhe

sind vorgeschrieben. Kursgeld wird am ersten Kursteil bar eingezogen.

Am Motorrad muss ein  L Schild angebracht sein. Der Fahrzeugausweis muss vorhanden sein.

6 Lektionen 350.- Sfr. oder 8 Lektionen 380.- Sfr. / 12 Lektionen 580.- Sfr.

 

 

 

  

 

Schwarze Liste von Ex Schüler die nie bezahlten!

Hier werden Personen, Fahrschüler und Firmen aufgelistet die Leider unsere

Rechnung nie bezahlt haben!

Denken Sie daran wenn Sie etwas mit diesen Personen zu tun haben werden Sie

Ihr Geld nie erhalten, diese Personen lügen und machen Rechtsvorschlag.

Oder Sie haben einfach nicht das nötige Geld um Ihre Schulden zu begleichen.

Warum bezieht man den Leistung ohne das nötige Kleingeld?!

 

Rangliste nach Schulden in Franken

1.Herr Yves Borer Im Dorf 2 8241 Barzheim LKW Prüfung und Anhänger CE absolviert ohne zu bezahlen.

seit 20.02.2007 / 5000.- mit Bild siehe oben nicht 4 Jahre sondern 3 Jahre ist es her.

Chauffeur bei der Badertscher Milchtransporte Andelfingen noch nie Kontakt aufgenommen!

weitere:

2.Studer Markus   

Wohnort dazumal Randenstrasse 1 / 8212 Neuhausen

Geburtsdatum 13.03.1982                        2450.- seit 02.03.2004

Schuld anerkannt mit Unterschrift (Beweisdokument vorhanden).

3.Schmid Tobias 8200 Schaffhausen       2077.- Kein Rechtsvorschlag seit 13.01.2003

4.Granados Melanie 8200 Schaffhausen 1427.- Hat sich gemeldet seit 11.06.2010 Danke! Juni 2010

Diese Person Granados Melanis hat es eigentlich nicht verdient hier zu stehen, freundlich etc. einfach kein Kleingeld.

5.Gabathuler Leila 8200 Schaffhausen    1350.- seit 26.03.2003

6.Sengstag Marcos 8200 Schaffhausen   1154.- seit 07.05.2007

7.Soffiato Sandro 8200 Schaffhausen       890.-  seit 10.06.2002

Rechtsvorschlag ohne Begründung Schuld anerkannt mit Unterschrift (Beweisdokument vorhanden).

 

 

Auf unserer Schwarzer Liste sind nur solche Personen aufgelistet, gegen diese auch eine Betreibung läuft,

oder Er/Sie mir die Schuld unterschrieben hat, diese ich auch schriftlich belegen kann.

Nach Bezahlung der offener Schuld wird der Inhalt sofort entfernt.

Schuldner versuchen es bei den Medien! würden lieber Rechnungen bezahlen wie sich beklagen!

siehe Artikel unten!

Zum Glück leben wir in der Schweiz und nicht in Amerika (sonst hätte ich schon lange Geldeintreiber angeheuert, hier in der Schweiz werden einem sogar die Krankenkassenprämien von unserm lieben Vater Staat ab 2012 bezahlt.

http://www.google.ch/#q=geldeintreiber&hl=de&rlz=1R2ADRA_deCH383&prmd=vi&source=univ&tbs=vid:1&tbo=u&ei=j8mITPCyFITFswa0h6HPCg&sa=X&oi=video_result_group&ct=title&resnum=5&ved=0CD4QqwQwBA&fp=de78081103f0bec9

Ansonsten muss ich hinzufügen dass ich seit 18 Jahren und über 12000 Kunden nicht mehrere Schuldner habe, es gibt zum Glück

viele ehrliche Menschen in der Schweiz, ein grosses Dankeschön an diese mehrheitlichen Ausnahmen.

Ich selber habe keine Schulden, gerne können Sie einen Betreibungsauskunft über mich und die Firma beziehen, Betreibungsauszug bezahle ich gerne.

Oder auch Auskunft im Internet http://www.moneyhouse.ch/u/perfect_drive_gmbh_CH-290.4.013.068-8.htm

Was meine ich darüber?! über Frau Elianes Aussage

Dem widerspricht Eliane Schmid vehement: 'Die öffentliche  Blossstellung ist ein mittelalterliches Konzept und unnötig. Es gibt legale Wege, säumige

Zahler zur Begleichung ihrer Schulden zu bringen.'

Sehr geehrte Frau Eliane Schmid, also zeigen Sie uns/mir legale Wege auf wie man zu 100% wieder zu seinem Geld kommt?!

Gegen Betreibung: Antwort des Schuldners -Rechtsvorschlag! ohne Begründung

Gegen freundliches Telefonat: Antwort des Schuldners- Du bist ein Arschloch! Ich bringe Dich um, wollen Sie SMS lesen oder Telefonate hören?

Gegen Pfändung: Antwort des Schuldners -bin überall verschuldet beziehe IV und oder Arbeitslosen Geld

Was gibt es für Lösungen?????!!!!!! In Deutschland Ja aber in der Schweiz nein!!!

Wenn Sie eine Lösung haben erledigen Sie dass doch für mich/uns Kostenlos! Danke für Ihre grosszügige Geste wir sind Ihnen alle dankbar!

Recht wird nicht eingefordert

 

Ein Unternehmer stellt seine Schuldner mit Namen und teilweise mit Bild auf seine Webseite und hofft, dass sein Vorgehen Schule macht. Datenschutz sei für ihn uninteressant, und für die Betroffenen ist es ein Recht, von dem sie nicht Gebrauch machen.

Thomas Leuzinger

Rot, gelb und grün leuchtet die Schrift auf schwarzem Grund. Es ist eine einfach gestrickte Homepage, die Information der Kunden steht im Zentrum. Referenzen, Preise, Formulare hat der Betrieb online gestellt – und mit einem Klick auf den Button 'Schwarze Liste' sind die Schuldner der Firma abrufbar. 'Denken Sie daran: Wenn Sie etwas mit diesen Personen zu tun haben, werden Sie Ihr Geld nie erhalten. Diese Personen lügen und machen Rechtsvorschlag' – der Seitenbetreiber* schreibt Klartext über seine Kunden.

Neun Namen sind aufgelistet, manche mit Adresse, einer mit Geburtsdatum und der Top-Sünder gar mit Bild und Angaben zum Arbeitgeber, bei dem er unterdessen allerdings nicht mehr arbeitet. Der Pranger-Betreiber ist sehr zufrieden mit seiner Liste ungeliebter Kunden. 'Das bringt brutal viel Erfolg. Ich habe eine 100-prozentige und sofortige Barbezahlungsquote bei Neu Kunden', sagt er gegenüber der 'schaffhauser az'.

Eine der Personen – nennen wir sie Beat* – ist schockiert über das Vorgehen des Unternehmers. Er erfuhr erst durch die 'az'-Anfrage vom Pranger und weiss nichts davon, dass er noch Geld schuldig sein soll. Vier Jahre ist es her, seit er die Dienstleistungen des Betriebes in Anspruch nahm. Nun hat er mit dem Unternehmer Kontakt aufgenommen und ihn um die Beseitigung des Namens gebeten. Dieser habe ihm aber eine neue Auflistung von Schulden aufgetischt, von denen er bis anhin noch nichts gehört hätte. 'Ein so hoher Betrag wäre mir sicher nicht entgangen', meint er. 'Ich wundere mich sehr.'

Auch Andreas* wundert sich darüber, dass sein Name auf der Liste auftaucht. Er habe mehrmals mitgeteilt, dass er den geforderten Betrag nicht mehr schulde, doch entfernt worden sei der Eintrag nicht. Ungemütlich wurde es für den mittlerweile Arbeitslosen, als er beim Bewerbungsgespräch auf den Eintrag im Internet angesprochen wurde.

Für Andreas findet der Pranger-Betreiber auf der Webseite klare Worte: 'Diese Person ist verlogen, er wurde mehrmals betrieben!', 'Habe ich betrieben und werde ihn in Konkurs zwingen!', 'Ausdrücke wie Arschloch gehören zu seiner Art.' und 'Betreibungsauszug wird demnächst veröffentlicht!'.

Ein weiterer Betroffener, Alain*, wurde eines Tages von seinem Arbeitgeber auf den Pranger hingewiesen, und auch er musste während eines Bewerbungsgesprächs auf die unangenehmen Fragen nach dem Eintrag antworten. 'Eine Betreibung hingegen habe ich bis heute nie erhalten', sagt er. Eigentlich wollte er Anzeige einreichen, doch als er mit seinen Unterlagen bei der Schaffhauser Polizei vorgesprochen hatte, konnte ihm diese nicht weiterhelfen, da sie nicht für solche Fälle zuständig ist.

Rechtliche Lage eindeutig
Die rechtliche Lage ist eigentlich eindeutig. Wer Personendaten im Internet bearbeitet, braucht einen Rechtfertigungsgrund. Nicht gegen geltende Gesetze verstösst man nur, wenn die betroffene Person die Einwilligung zur Veröffentlichung erteilt hat oder ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse oder ein Gesetz die Bearbeitung rechtfertigt. 'In diesem Fall scheint keine der Voraussetzungen gegeben', meint Eliane Schmid, Sprecherin des eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). Der kantonale Datenschützer Christoph Storrer erklärt: 'Dies deshalb, weil die weltweite Veröffentlichung als säumiger Zahler selbst dann, wenn die Schuld effektiv besteht, gegen den Verhältnismässigkeitsgrundsatz verstösst.'

Storrer ist allerdings nicht für die Datenbearbeitung von Privaten, sondern nur von öffentlichen Institutionen verantwortlich. Aber auch der EDÖB, in dessen Aufgabengebiet die Bearbeitung der Daten durch Privatpersonen fällt, kann nicht gegen jede Datenschutzverletzung vorgehen. 'Es ist unmöglich und auch nicht unser Auftrag, jede Bearbeitung von Personendaten auf ihre Gesetzmässigkeit zu überprüfen', sagt Eliane Schmid. 'Die Betroffenen müssen selber aktiv werden und gegebenenfalls vor Gericht gehen – wir können nur reagieren, wenn besonders sensible Daten oder eine grosse Anzahl Personen betroffen ist.' Aus diesem Grund sammelt der EDÖB – wie im vorliegenden Fall – Hinweise von Betroffenen aus der Bevölkerung. Die Behörden sind gegen Internet-Pranger machtlos und können nicht aktiv dagegen vorgehen.

Das kommt dem Unternehmer, von dem in diesem Artikel die Rede ist, zugute. Erst eine einzige Person hätte sich bei ihm beklagt, sagt er. Den Pranger betreibt er bereits seit fünf Jahren – und nach seinen Angaben mit sehr viel Erfolg. Die Kunden würden nicht nur ihre Rechnungen begleichen, sondern es sei gleich auch Werbung für seine Firma: 'Andere Firmen kommen zu uns, weil sie begrüssen, dass wir den Mut hatten, unsere Schuldner publik zu machen.' Datenschutz interessiere ihn überhaupt nicht, sagt der Unternehmer. Viele andere Unternehmen führten intern eine Schwarze Liste, und einige hätten den Online-Pranger bereits kopiert. Er selbst habe die Idee von der Europäischen Kommission abgekupfert, die eine Schwarze Listen mit allen Fluggesellschaften betreibt, welche die Betriebsbewilligung aus Sicherheitsgründen verloren haben.

Der Unternehmer glaubt, dass sein Vorgehen Schule machen wird. 'Hoffentlich, denn es ist das beste Mittel gegen Schuldner, das es gibt. Das Betreibungsamt lässt uns Unternehmer im Stich. Es unterstützt nur die  die Schuldner, die ohne Beweise das Recht auf Rechtsvorschlag haben.' Dem widerspricht Eliane Schmid vehement: 'Die öffentliche Blossstellung ist ein mittelalterliches Konzept und unnötig. Es gibt legale Wege, säumige Zahler zur Begleichung ihrer Schulden zu bringen.' Angst vor eventuellen rechtlichen Schritten der Pranger-Opfer hat der Unternehmer keine. 'Ich nehme das in Kauf', sagt er.

Dabei könnte es sich – je nachdem, ob die Vorwürfe tatsächlich korrekt sind – um Ehrverletzung (Verleumdung oder sogar Nötigung) handeln, was mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden könnte. Gerichtsurteile sind dem Datenschützer Christoph Storrer allerdings bislang keine bekannt.

Die Beseitigung von Angaben im Internet kann mit einem eingeschriebenen Brief an den Betreiber verlangt, und wenn das nicht funktioniert, mit Klage beim Zivilrichter eingefordert werden. Wer aber nicht unmittelbar reagiert, dem fällt die Beseitigung schnell schwer, wie der kantonale Datenschützer weiss. 'Unbefriedigend ist vor allem, dass die Seite unter Umständen bereits über Links und Suchmaschinen Ableger produziert hat. Ein gerichtliches Vorgehen gegen den Erstveröffentlicher führt deshalb oft nicht zum angestrebten Erfolg', sagt Storrer. 'Die Beseitigung im ganzen WWW gleicht vielmehr einer Sisyphusarbeit.'

Schuldner, die ohne Beweise das Recht auf Rechtsvorschlag haben.' Dem widerspricht Eliane Schmid vehement: 'Die öffentliche  Blossstellung ist ein mittelalterliches Konzept und unnötig. Es gibt legale Wege, säumige

Zahler zur Begleichung ihrer Schulden zu bringen.' Angst vor eventuellen rechtlichen Schritten der Pranger-Opfer hat der Unternehmer keine. 'Ich nehme das in Kauf', sagt er.


* Namen der Redaktion bekannt