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079 357 33 00 mit SMS
Neu jeden Mittwoch von 17.00 Uhr bis 19.00
Uhr Fahrkurse auf dem Fahrhof Prüfungsvorbereitung 50.- Sfr. Barzahlung am
Kurstag.
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Wir führen das ganze Jahr sowie auch im Winter
Motorradkurse durch!
Nächster
Motorradgrundkurs am Samstag 3.03.2012
Teil 1) 03.03.2012 von 08.00
Uhr bis 12.00 Uhr Treffpunkt Bahnhof Feuerthalen
Teil 2 ) 10.03.2012 von
08.00.00 Uhr bis 12.00 Uhr Fahrhof Schweizersbild auch
Prüfungsort
Teil 3 ) 17.03.2012 von 17.00
Uhr bis 20.00 Uhr Fahrhof Schweizersbild auch Prüfungsort
Treffpunkt Bahnhof Feuerthalen,
Motorrad und Helm sowie gute Kleider und Handschuhe
sind vorgeschrieben. Kursgeld
wird am ersten Kursteil bar eingezogen.
Am Motorrad muss ein L Schild
angebracht sein. Der Fahrzeugausweis muss vorhanden sein.
6 Lektionen 350.- Sfr. oder 8
Lektionen 380.- Sfr. / 12 Lektionen 580.- Sfr.
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Schwarze Liste von Ex Schüler die nie bezahlten!
Hier werden Personen, Fahrschüler und Firmen
aufgelistet die Leider unsere
Rechnung
nie bezahlt
haben!
Denken Sie daran wenn Sie etwas mit diesen
Personen zu tun haben werden Sie
Ihr Geld nie erhalten, diese Personen lügen
und machen Rechtsvorschlag.
Oder Sie haben einfach nicht das nötige Geld
um Ihre Schulden zu begleichen.
Warum bezieht man den Leistung ohne das nötige
Kleingeld?!

Rangliste nach Schulden
in Franken
1.Herr Yves Borer Im Dorf 2 8241 Barzheim
LKW Prüfung und Anhänger CE absolviert ohne zu bezahlen.
seit 20.02.2007 /
5000.- mit Bild siehe oben
nicht 4 Jahre sondern 3 Jahre ist es her.
Chauffeur bei der Badertscher
Milchtransporte Andelfingen noch nie Kontakt aufgenommen!
weitere:
2.Studer Markus
Wohnort dazumal Randenstrasse 1 / 8212
Neuhausen
Geburtsdatum 13.03.1982 2450.-
seit 02.03.2004
Schuld anerkannt mit Unterschrift
(Beweisdokument vorhanden).
3.Schmid Tobias 8200 Schaffhausen
2077.- Kein Rechtsvorschlag seit 13.01.2003
4.Granados Melanie 8200 Schaffhausen 1427.-
Hat sich gemeldet seit 11.06.2010 Danke! Juni 2010
Diese Person Granados Melanis hat es eigentlich nicht
verdient hier zu stehen, freundlich etc. einfach kein Kleingeld.
5.Gabathuler Leila 8200 Schaffhausen
1350.- seit 26.03.2003
6.Sengstag Marcos 8200 Schaffhausen
1154.- seit 07.05.2007
7.Soffiato Sandro 8200 Schaffhausen
890.- seit 10.06.2002
Rechtsvorschlag ohne Begründung Schuld
anerkannt mit Unterschrift (Beweisdokument vorhanden).
Auf unserer Schwarzer Liste sind
nur
solche Personen aufgelistet, gegen
diese auch eine Betreibung läuft,
oder Er/Sie mir die Schuld unterschrieben
hat, diese ich auch schriftlich belegen kann.
Nach Bezahlung der offener Schuld wird der
Inhalt sofort entfernt.
Schuldner versuchen es bei den Medien!
würden lieber Rechnungen bezahlen wie sich beklagen!
siehe Artikel unten!
Zum Glück leben wir in der Schweiz und
nicht in Amerika (sonst hätte ich schon lange Geldeintreiber angeheuert, hier in
der Schweiz werden einem sogar die Krankenkassenprämien von unserm
lieben Vater Staat ab 2012 bezahlt.
http://www.google.ch/#q=geldeintreiber&hl=de&rlz=1R2ADRA_deCH383&prmd=vi&source=univ&tbs=vid:1&tbo=u&ei=j8mITPCyFITFswa0h6HPCg&sa=X&oi=video_result_group&ct=title&resnum=5&ved=0CD4QqwQwBA&fp=de78081103f0bec9
Ansonsten muss ich hinzufügen dass ich seit
18 Jahren und über 12000 Kunden nicht mehrere Schuldner habe, es gibt zum Glück
viele ehrliche Menschen in der Schweiz, ein
grosses Dankeschön an diese mehrheitlichen Ausnahmen.
Ich selber habe keine Schulden, gerne
können Sie einen Betreibungsauskunft über mich und die Firma beziehen,
Betreibungsauszug bezahle ich gerne.
Oder auch Auskunft im Internet
http://www.moneyhouse.ch/u/perfect_drive_gmbh_CH-290.4.013.068-8.htm
Was meine ich darüber?! über Frau Elianes Aussage
Dem widerspricht Eliane Schmid vehement:
'Die öffentliche Blossstellung ist ein mittelalterliches Konzept
und unnötig. Es gibt legale Wege, säumige
Zahler zur Begleichung ihrer
Schulden zu bringen.'
Sehr geehrte Frau Eliane Schmid, also zeigen Sie uns/mir
legale Wege auf wie man zu 100% wieder zu seinem Geld kommt?!
Gegen Betreibung: Antwort des Schuldners -Rechtsvorschlag!
ohne Begründung
Gegen freundliches Telefonat: Antwort des Schuldners- Du bist
ein Arschloch! Ich bringe Dich um, wollen Sie SMS lesen oder Telefonate hören?
Gegen Pfändung: Antwort des Schuldners -bin überall
verschuldet beziehe IV und oder Arbeitslosen Geld
Was gibt es für Lösungen?????!!!!!! In Deutschland Ja aber in
der Schweiz nein!!!
Wenn Sie eine Lösung haben erledigen Sie dass doch für mich/uns Kostenlos!
Danke für Ihre grosszügige Geste wir sind Ihnen alle dankbar!
| Recht wird nicht eingefordert |
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Ein Unternehmer stellt seine
Schuldner mit Namen und teilweise mit Bild auf seine Webseite und hofft,
dass sein Vorgehen Schule macht. Datenschutz sei für ihn uninteressant,
und für die Betroffenen ist es ein Recht, von dem sie nicht Gebrauch
machen.
Thomas Leuzinger
Rot, gelb und grün leuchtet die Schrift auf schwarzem Grund. Es ist eine
einfach gestrickte Homepage, die Information der Kunden steht im
Zentrum. Referenzen, Preise, Formulare hat der Betrieb online gestellt –
und mit einem Klick auf den Button 'Schwarze Liste' sind die Schuldner
der Firma abrufbar. 'Denken Sie daran: Wenn Sie etwas mit diesen
Personen zu tun haben, werden Sie Ihr Geld nie erhalten. Diese Personen
lügen und machen Rechtsvorschlag' – der Seitenbetreiber* schreibt
Klartext über seine Kunden.
Neun Namen sind aufgelistet, manche mit Adresse, einer mit Geburtsdatum
und der Top-Sünder gar mit Bild und Angaben zum Arbeitgeber, bei dem er
unterdessen allerdings nicht mehr arbeitet. Der Pranger-Betreiber ist
sehr zufrieden mit seiner Liste ungeliebter Kunden. 'Das bringt brutal
viel Erfolg. Ich habe eine 100-prozentige und sofortige
Barbezahlungsquote bei Neu Kunden', sagt er
gegenüber der 'schaffhauser az'.
Eine der Personen – nennen wir sie Beat* – ist schockiert über das
Vorgehen des Unternehmers. Er erfuhr erst durch die 'az'-Anfrage vom
Pranger und weiss nichts davon, dass er noch Geld schuldig sein soll.
Vier Jahre ist es her, seit er die Dienstleistungen des Betriebes in
Anspruch nahm. Nun hat er mit dem Unternehmer Kontakt aufgenommen und
ihn um die Beseitigung des Namens gebeten. Dieser habe ihm aber eine
neue Auflistung von Schulden aufgetischt, von denen er bis anhin noch
nichts gehört hätte. 'Ein so hoher Betrag wäre mir sicher nicht
entgangen', meint er. 'Ich wundere mich sehr.'
Auch Andreas* wundert sich darüber, dass sein Name auf der Liste
auftaucht. Er habe mehrmals mitgeteilt, dass er den geforderten Betrag
nicht mehr schulde, doch entfernt worden sei der Eintrag nicht.
Ungemütlich wurde es für den mittlerweile Arbeitslosen, als er beim
Bewerbungsgespräch auf den Eintrag im Internet angesprochen wurde.
Für Andreas findet der Pranger-Betreiber auf der Webseite klare Worte:
'Diese Person ist verlogen, er wurde mehrmals betrieben!', 'Habe ich
betrieben und werde ihn in Konkurs zwingen!', 'Ausdrücke wie Arschloch
gehören zu seiner Art.' und 'Betreibungsauszug wird demnächst
veröffentlicht!'.
Ein weiterer Betroffener, Alain*, wurde eines Tages von seinem
Arbeitgeber auf den Pranger hingewiesen, und auch er musste während
eines Bewerbungsgesprächs auf die unangenehmen Fragen nach dem Eintrag
antworten. 'Eine Betreibung hingegen habe ich bis heute nie erhalten',
sagt er. Eigentlich wollte er Anzeige einreichen, doch als er mit seinen
Unterlagen bei der Schaffhauser Polizei vorgesprochen hatte, konnte ihm
diese nicht weiterhelfen, da sie nicht für solche Fälle zuständig ist.
Rechtliche Lage eindeutig
Die rechtliche Lage ist eigentlich eindeutig. Wer Personendaten im
Internet bearbeitet, braucht einen Rechtfertigungsgrund. Nicht gegen
geltende Gesetze verstösst man nur, wenn die betroffene Person die
Einwilligung zur Veröffentlichung erteilt hat oder ein überwiegendes
privates oder öffentliches Interesse oder ein Gesetz die Bearbeitung
rechtfertigt. 'In diesem Fall scheint keine der Voraussetzungen
gegeben', meint Eliane Schmid, Sprecherin des eidgenössischen
Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). Der kantonale
Datenschützer Christoph Storrer erklärt: 'Dies deshalb, weil die
weltweite Veröffentlichung als säumiger Zahler selbst dann, wenn die
Schuld effektiv besteht, gegen den Verhältnismässigkeitsgrundsatz
verstösst.'
Storrer ist allerdings nicht für die Datenbearbeitung von Privaten,
sondern nur von öffentlichen Institutionen verantwortlich. Aber auch der
EDÖB, in dessen Aufgabengebiet die Bearbeitung der Daten durch
Privatpersonen fällt, kann nicht gegen jede Datenschutzverletzung
vorgehen. 'Es ist unmöglich und auch nicht unser Auftrag, jede
Bearbeitung von Personendaten auf ihre Gesetzmässigkeit zu überprüfen',
sagt Eliane Schmid. 'Die Betroffenen müssen selber aktiv werden und
gegebenenfalls vor Gericht gehen – wir können nur reagieren, wenn
besonders sensible Daten oder eine grosse Anzahl Personen betroffen
ist.' Aus diesem Grund sammelt der EDÖB – wie im vorliegenden Fall –
Hinweise von Betroffenen aus der Bevölkerung. Die Behörden sind gegen
Internet-Pranger machtlos und können nicht aktiv dagegen vorgehen.
Das kommt dem Unternehmer, von dem in diesem Artikel die Rede ist,
zugute. Erst eine einzige Person hätte sich bei ihm beklagt, sagt er.
Den Pranger betreibt er bereits seit fünf Jahren – und nach seinen
Angaben mit sehr viel Erfolg. Die Kunden würden nicht nur ihre
Rechnungen begleichen, sondern es sei gleich auch Werbung für seine
Firma: 'Andere Firmen kommen zu uns, weil sie begrüssen, dass wir den
Mut hatten, unsere Schuldner publik zu machen.' Datenschutz interessiere
ihn überhaupt nicht, sagt der Unternehmer. Viele andere Unternehmen
führten intern eine Schwarze Liste, und einige hätten den Online-Pranger
bereits kopiert. Er selbst habe die Idee von der Europäischen Kommission
abgekupfert, die eine Schwarze Listen mit allen Fluggesellschaften
betreibt, welche die Betriebsbewilligung aus Sicherheitsgründen verloren
haben.
Der Unternehmer glaubt, dass sein Vorgehen Schule machen wird.
'Hoffentlich, denn es ist das beste Mittel gegen Schuldner, das es gibt.
Das Betreibungsamt lässt uns Unternehmer im Stich. Es unterstützt nur
die die Schuldner, die ohne Beweise das Recht auf Rechtsvorschlag
haben.' Dem widerspricht Eliane Schmid vehement: 'Die öffentliche
Blossstellung ist ein mittelalterliches Konzept und unnötig. Es gibt
legale Wege, säumige Zahler zur Begleichung ihrer Schulden zu bringen.'
Angst vor eventuellen rechtlichen Schritten der Pranger-Opfer hat der
Unternehmer keine. 'Ich nehme das in Kauf', sagt er.
Dabei könnte es sich – je nachdem, ob die Vorwürfe tatsächlich korrekt
sind – um Ehrverletzung (Verleumdung oder sogar Nötigung) handeln, was
mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden könnte.
Gerichtsurteile sind dem Datenschützer Christoph Storrer allerdings
bislang keine bekannt.
Die Beseitigung von Angaben im Internet kann mit einem eingeschriebenen
Brief an den Betreiber verlangt, und wenn das nicht funktioniert, mit
Klage beim Zivilrichter eingefordert werden. Wer aber nicht unmittelbar
reagiert, dem fällt die Beseitigung schnell schwer, wie der kantonale
Datenschützer weiss. 'Unbefriedigend ist vor allem, dass die Seite unter
Umständen bereits über Links und Suchmaschinen Ableger produziert hat.
Ein gerichtliches Vorgehen gegen den Erstveröffentlicher führt deshalb
oft nicht zum angestrebten Erfolg', sagt Storrer. 'Die Beseitigung im
ganzen WWW gleicht vielmehr einer Sisyphusarbeit.'
Schuldner, die ohne Beweise das Recht auf Rechtsvorschlag
haben.' Dem widerspricht Eliane Schmid vehement: 'Die öffentliche
Blossstellung ist ein mittelalterliches Konzept und unnötig. Es gibt
legale Wege, säumige
Zahler zur Begleichung ihrer Schulden zu bringen.'
Angst vor eventuellen rechtlichen Schritten der Pranger-Opfer hat der
Unternehmer keine. 'Ich nehme das in Kauf', sagt er.
* Namen der Redaktion bekannt |
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