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Neuheiten: Chauffeurzulassungsverordnung
Gemäss der Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) benötigen Führer von Fahrzeugen
der
Kategorie C, C1, D und D1, welche den Führerausweis vor dem 1. September 2009
erworben haben, bis 2013 noch keinen Fähigkeitsausweis. Dies bedeutet für
Carführer, dass
zurzeit kein Fähigkeitsausweis beantragt werden muss. Bei den
Strassenverkehrsämtern ist
dies auch noch nicht möglich.
Personen, die den Führerausweis der Kategorie D und D1 zwischen dem 1. September
2008
und dem 31. August 2009 erwerben, sollten für internationale Fahrten eine
nationale
Bestätigung vom entsprechenden Strassenverkehrsamt verlangen. Diese Bestätigung
soll
die Kontrollorgane der EU-Länder darauf hinweisen, dass die Schweiz den
Fähigkeitsausweis erst ab dem 1. September 2009 einführen wird.
Für weitere Informationen können Sie mit Herrn Christian Stäger, Bereichsleiter
Aus-und
Weiterbildung, Kontakt aufnehmen:
Tel. 031 370 85 35; E-Mail: c.staeger@astag.ch
Am 1.1. 2008
treten die in der Verordnung (EG) Nr.
561/2006 geregelten Bestimmungen über die Lenk- und Ruhezeiten
in Kraft. Der nachfolgenden Übersicht können Sie die
augenblicklich geltenden Vorschriften entnehmen und sich
informieren, welche Bestimmungen am 1.1.2008 in Kraft treten:
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Aktuelle Bestimmungen
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Ab
11. April 2007 gültige Bestimmungen
in der EU/
ab 1.1.2008 in der Schweiz |
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Lenkzeitunter
brechung |
A.
Mindestens 45 Min. nach 4,5
Std. Lenkzeit
B. Aufteilung in Abschnitte von 15 Min.
zulässig |
A. Wie
bisher
B. Aufteilung in 1 Abschnitt von 15 Min.
gefolgt von 1 Abschnitt von 30 Minuten zulässig |
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Tägliche
Lenkzeit |
A.
Maximal 9 Std.
B. Erhöhung auf 10 Std. zwei mal pro Woche
zulässig |
A. Wie
bisher
B. Wie bisher |
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Wöchentliche
Lenkzeiten |
A.
Keine ausdrückliche Regelung, aber de facto höchstens 56
Std. (zwischen
2
wöchentlichen.
Ruhezeiten)
B. Höchstens 90 Std. (in 2
aufeinanderfolgenden Wochen) |
A.
Höchstens 56 Std.
pro Woche
B. Wie bisher |
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Tägliche
Ruhezeit |
A.
Mindestens 11 Std.
B. Verkürzung auf 9 Std. zulässig (3 mal
pro Woche),
aber Ausgleich bis zum Ende der folgenden Woche
notwendig
C. Aufteilung in
2 oder 3
Abschnitte möglich. Dann sind aber mindestens 12
Std. Ruhezeit einzuhalten. Außerdem muss ein
Abschnitt mindestens 8 Std. betragen.
D. Bei Mehrfahrerbetrieb mindestens
8
Std. innerhalb von 30 Std.-Zeitraum |
A. Wie
bisher
B. Verkürzung auf 9 Std. zulässig (3 mal
zwischen 2
wöchentlichen Ruhezeiten). Kein
Ausgleich mehr vorgeschrieben!
C. Aufteilung in
2
Abschnitte möglich. Dann sind aber mindestens 12
Std. Ruhezeit einzuhalten.
Zuerst sind 3
dann 9
Std. zu nehmen.
D. Bei Mehrfahrerbetrieb mindestens
9
Std. innerhalb von 30 Std.-Zeitraum |
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Wöchentliche
Ruhezeit |
A.
Mindestens 45 Std. einschließlich einer
Tagesruhezeit
B. Verkürzung auf 36 Std. am Standort des
Fahrzeugs oder Heimatort des Fahrers und auf 24
Std. an anderen Orten möglich (Ausgleich
innerhalb von 3 Wochen erforderlich)
C. Wöchentliche Ruhezeit ist nach 6 Tageslenkzeiten
einzulegen (Ausnahme für grenzüberschreitenden
Personenverkehr) |
A. Wie
bisher
B. Verkürzung auf 24 Std. möglich, aber
innerhalb von 2 Wochen muss mindestens folgendes
eingehalten werden:
a) 2 Ruhezeiten von 45 Std. oder
b) 1 Ruhezeit von 45 Std. zuzüglich 1
Ruhezeit von mindestens 24 Std. (Ausgleich
innerhalb von 3 Wochen erforderlich)
C. Wöchentliche Ruhezeit ist nach sechs
24-Stunden-Zeiträumen einzulegen (keine Ausnahme mehr!) |
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News über den Digitalen Fahrtenschreiber!
Chauffeurzulassungsverordnung!
Links:
-
http://www.dasag.ch/cms/tachograph-auswertungen/digitaler-tachograph-infos-dazu/
- http://www.dasag.ch/cms/tachograph-auswertungen/digitaler-tacho-aufbau/
-
http://www.astag.ch/uploads/Booklet_D.pdf
-
http://www.astag.ch/uploads/Merkblatt_Bestätigungsschreiben%20-%20d.pdf
-
http://www.astag.ch/uploads/CZV_d.pdf
-
http://www.astag.ch/uploads/VZV.pdf
Transporteure steigen aus dem
Palettentausch aus
-
http://www.astag.ch/uploads/Faxversand%20Paletten%20Seite%202%20und%203%20deutsch.pdf
Der Übungsplatz mit Halle ist in Planung.
Somit können wir alle Arten von Weiterbildung
anbieten.
Hier informieren wir Sie über den Verlauf unseres
Schulungsplatzes.
- Titel, Publikation, Datum
- Titel, Publikation, Datum
- Titel, Publikation, Datum
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